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Haustür-Ratgeber · Kosten & Förderung

Haustür steuerlich absetzen: Wann § 35c EStG beim Austausch hilft

Ein energetischer Haustürtausch kann Ihre Einkommensteuer mindern. Entscheidend sind die Immobilie, die konkrete Tür, der fachgerechte Einbau und die Unterlagen. So prüfen Sie das Vorhaben vor dem Auftrag.

Tischlerei Mai · 18. Oktober 2026 · ca. 5 Minuten Lesezeit

Anthrazitfarbene INOTHERM Haustür mit Glasausschnitten und Seitenteilen vor einem hellen Haus mit Familie im Garten
Herstellerbeispiel eines INOTHERM-Hauseingangs. Ob eine konkrete Ausführung steuerlich begünstigt ist, muss für das jeweilige Vorhaben geprüft werden.
Das Wichtigste für Ihre Planung

  • § 35c kann begünstigte Kosten mit insgesamt bis zu 20 % über drei Jahre berücksichtigen – unter gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen.
  • Für die betreffende Hauseingangstür gilt nach ESanMV ein U_D-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K).
  • Bescheinigung, Rechnung und vollständige unbare Zahlung frühzeitig einplanen; Rabatte vermindern die maßgeblichen Aufwendungen.
In diesem Ratgeber
  1. Für welche Haustürprojekte kommt § 35c infrage?
  2. Wie verteilen sich die möglichen 20 %?
  3. Welche technische Voraussetzung muss die Tür erfüllen?
  4. Was bedeuten 8 % Rabatt und kostenlose Montage für die Steuer?
  5. § 35c oder § 35a: Das ist der Unterschied
  6. Diese Unterlagen sollten Sie rechtzeitig einplanen
  7. So bereiten Sie Ihr Türprojekt sinnvoll vor

Für welche Haustürprojekte kommt § 35c infrage?

Der Austausch einer Außentür gehört zu den energetischen Maßnahmen, für die § 35c EStG eine Steuerermäßigung vorsieht. Der typische Fall ist ein Eigentümer, der sein eigenes Haus in der EU oder im EWR selbst bewohnt und eine energetisch geeignete neue Haustür vom Fachbetrieb einbauen lässt. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Die Voraussetzungen zur Eigennutzung müssen auch im jeweiligen Förderjahr erfüllt sein. Eine zehn Jahre alte Tür in einem jüngeren Gebäude erfüllt diese Altersvoraussetzung nicht.

Prüfen Sie zuerst drei Fragen: Wem gehört das Gebäude? Wie wird es genutzt? Wann begann seine Herstellung? Für Eigentumswohnungen, teilweise vermietete Häuser oder einen geplanten Eigentümerwechsel können zusätzliche Fragen entstehen. Diese gehören vor einer Kalkulation mit Steuerersparnis in die individuelle Beratung. Der Neueinbau einer Tür in einem gewöhnlichen Neubau fällt wegen des Gebäudealters nicht unter diesen Förderweg.

Wie verteilen sich die möglichen 20 %?

Die gesetzliche Verteilung beträgt 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr. Je begünstigtem Objekt gelten jährliche Grenzen von 14.000, 14.000 und 12.000 Euro sowie insgesamt höchstens 40.000 Euro. Bei der regulären 20-%-Berechnung entspricht das 200.000 Euro begünstigten Kosten. Dieser Höchstbetrag steht nicht für jede neue Einzelmaßnahme erneut zur Verfügung.

Ein bewusst vereinfachtes Rechenbeispiel: Nach allen Rabatten bleiben 10.000 Euro tatsächlich förderfähige Aufwendungen. Bei vollständig erfüllten Voraussetzungen könnten 700 Euro, nochmals 700 Euro und anschließend 600 Euro berücksichtigt werden – zusammen 2.000 Euro. Das ist kein Türpreisangebot und keine Zusage für Ihren Steuerfall.

Es handelt sich um eine Ermäßigung der Einkommensteuer. Reicht die verbleibende tarifliche Einkommensteuer in einem Jahr nicht aus, lässt sich der ungenutzte Anteil nicht einfach in ein anderes Jahr verschieben. Deshalb gehört neben der technischen Planung auch die persönliche Steuersituation zur Entscheidung.

Welche technische Voraussetzung muss die Tür erfüllen?

Die Anlage 4 der ESanMV nennt für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren einen Höchstwert UD von 1,3 W/(m²K). Die Anforderungen beziehen sich auf die wärmeübertragende Gebäudehülle. Bei einem unbeheizten Windfang sollte daher zunächst die Lage der geplanten Tür im Gebäudekonzept geklärt werden.

Fordern Sie den Nachweis zur tatsächlich angebotenen Ausführung an. Ein besonders guter Prospektwert einer Baureihe sagt noch nicht, welchen Wert Ihre Tür mit ihren Maßen, Glasflächen und Seitenteilen erreicht. Der Ratgeber zum UD-Wert erklärt den Unterschied zwischen Gesamttür und Verglasung. Auch der fachgerechte Anschluss ist einzuplanen; bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen zum Mindestfeuchteschutz erforderlich sind. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen; die Ausführung muss luftdicht und wärmebrückenminimiert erfolgen.

Was bedeuten 8 % Rabatt und kostenlose Montage für die Steuer?

Bei Tischlerei Mai erhalten Sie dauerhaft 8 % auf die Hersteller-UVP der Haustür; beim Haustürkauf ist die Montage kostenlos. Ausbau und Entsorgung der alten Tür werden separat angeboten. Diese Konditionen sind von einer möglichen Steuerermäßigung zu unterscheiden.

Das BMF-Schreiben vom 21.08.2025, Randnummer 46 stellt klar: Rabatte und ähnliche Abzüge vermindern die förderfähigen Aufwendungen. Maßgeblich ist somit nicht die ungekürzte UVP. Die Rechnung „8 % plus 20 % gleich 28 % Ersparnis“ wäre irreführend.

Für kostenlose Montage dürfen keine gedachten Arbeitskosten angesetzt werden. § 35c kann aber tatsächlich bezahlte, unmittelbar verbundene Materialkosten einschließen. Das folgt aus § 1 ESanMV; die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Notwendige Umfeldarbeiten können ebenfalls relevant sein. Lassen Sie die konkrete Rechnung und die Zuordnung von Ausbau und Entsorgung prüfen, statt einen pauschalen Steuerbetrag vom Angebot abzuziehen.

§ 35c oder § 35a: Das ist der Unterschied

Der bekannte Handwerkerbonus nach § 35a EStG betrifft begünstigte Arbeitskosten: 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten fallen nicht darunter. § 35c hat andere Voraussetzungen und kann bei einer energetischen Maßnahme auch Materialaufwendungen berücksichtigen.

Für dieselbe Maßnahme lassen sich diese beiden Wege nicht addieren. Auch steuerfreie öffentliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Förderdarlehen schließen § 35c für dieselbe Maßnahme aus. Auch eine Begünstigung derselben Maßnahme nach § 10f oder eine anderweitige steuerliche Berücksichtigung derselben Aufwendungen kann § 35c ausschließen. Das bedeutet nicht, dass jede andere Förderung irgendwo am Haus unzulässig wäre. Entscheidend ist die konkrete Zuordnung. Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben oder weitere Sanierungen planen, nehmen Sie diese Unterlagen zur steuerlichen Beratung mit. Kostenlose Montage begründet keinen zusätzlichen §-35a-Abzug für einen fiktiven Arbeitslohn.

Diese Unterlagen sollten Sie rechtzeitig einplanen

  1. Vor dem Auftrag: Gebäudenutzung, Alter und möglichen Förderweg prüfen. Im Gespräch den konkreten Türwert sowie die Ausstellung der erforderlichen Fachunternehmerbescheinigung ansprechen.
  2. Bei der Ausführung: Die angebotene Konfiguration und den fachgerechten Einbau dokumentieren lassen. Für nach 2024 begonnene Maßnahmen gilt das amtliche Bescheinigungsmuster vom 23.12.2024.
  3. Bei der Abrechnung: Deutschsprachige Rechnung mit energetischer Maßnahme, Arbeitsleistung und Objektadresse prüfen. Nachlässe und separat beauftragte Arbeiten müssen nachvollziehbar bleiben.
  4. Bei der Zahlung: Auf das Konto des Leistungserbringers zahlen und den Nachweis aufbewahren. Eine Barquittung ersetzt das nicht.
  5. Für die Steuererklärung: Die Anlage Energetische Maßnahmen und die Bescheinigung verwenden; Belege geordnet bereithalten.

Nach dem aktuellen BMF-Anwendungsschreiben beginnt der Dreijahreszeitraum erst, wenn die Leistung vollständig ausgeführt, die Schlussrechnung erteilt und der Rechnungsbetrag vollständig unbar bezahlt ist. Eine Anzahlung genügt nicht. Der gesetzliche Maßnahmenzeitraum verlangt einen Beginn nach 2019 und einen Abschluss vor dem 1. Januar 2030.

So bereiten Sie Ihr Türprojekt sinnvoll vor

Für das erste Gespräch brauchen Sie noch keine fertige Steuerberechnung. Hilfreich sind der Standort, Angaben zum Gebäudealter und zur Nutzung sowie Fotos des Eingangs. Nennen Sie ausdrücklich, dass Sie eine mögliche Ermäßigung nach § 35c prüfen möchten. So können Türkonfiguration, Nachweise und offene Fragen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.

In Espelkamp und im Umkreis von 25 km besprechen wir mit Ihnen das technische Haustürprojekt. Die persönliche steuerliche Beurteilung übernimmt Ihre Steuerberatung beziehungsweise das zuständige Finanzamt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Stand der geprüften Grundlagen: 18.10.2026.

Häufige Fragen

Ist jede neue Aluminium-Haustür steuerlich begünstigt?

Nein. Material oder Markenname allein reichen nicht. Unter anderem müssen die konkrete Tür, der Fachbetrieb, die Immobilie und die persönlichen Voraussetzungen zu § 35c passen.

Reicht das technische Datenblatt für die Steuererklärung?

Nein. Es ersetzt die erforderliche Bescheinigung nach amtlichem Muster nicht. Die Ausstellung und die passenden technischen Nachweise sollten vor dem Auftrag geklärt werden.

Kann ich auch bei kostenloser Montage § 35c prüfen?

Ja, weil tatsächlich bezahlte förderfähige Materialkosten grundsätzlich berücksichtigt werden können. Kostenlose Arbeitsleistungen dürfen nicht als fiktive Kosten angesetzt werden. Die konkrete Rechnung und sämtliche weiteren Voraussetzungen bleiben maßgeblich.

Aus Ihrer Frage wird ein konkretes Haustürprojekt.

Wir beraten, planen und montieren in Espelkamp und 25 km Umgebung. Eine erste Anfrage ist auch ohne fertige Konfiguration möglich.

Mein Haustürprojekt anfragen Ganzjährig 8 % Rabatt auf die Hersteller-UVP Ihrer Haustür. Montage beim Haustürkauf kostenlos. Ausbau und Entsorgung der alten Tür sind nicht enthalten.

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